Schutzkonzept
Prävention (sexualisierter) Gewalt bei Angeboten für junge Menschen
Zielsetzung:
Das Schutzkonzept verfolgt das Ziel, einen sicheren und vertrauensvollen Rahmen für die Teilnahme von Jugendlichen an Kursen der Volkshochschule Rupertiwinkel zu gewährleisten. Es soll sowohl präventiv gegen sexuelle Gewalt wirken als auch konkrete Handlungsanweisungen im Verdachtsfall bieten. Es setzt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen um.
1. Prävention und Schulung:
• Schulung der Mitarbeitenden:
Kursleitungen der vhs Rupertiwinkel, die Veranstaltungen für Jugendliche durchführen, müssen nachweisen, dass sie regelmäßig an Schulungen zum Thema Kinderschutz und sexuelle Gewalt teilnehmen. Diese Schulungen haben Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zur Identifikation von Gefährdungslagen und zu Handlungsmöglichkeiten im Verdachtsfall zu beinhalten.
• Sensibilisierung der Jugendlichen:
Alle Teilnehmenden an Kursen, die für Jugendliche unter 18 Jahren angeboten werden, erhalten Information über ihre Rechte. Sie werden über Ansprechpersonen und die Möglichkeit, sich im Falle eines Problems zu melden, aufgeklärt. Sie werden dazu auf die Jugendplattform des Kreisjungendrings Berchtesgadener Land hingewiesen: https://www.bgl360grad.de/deine-rechte/
• Einführung von Verhaltensregeln:
Für alle Beteiligten (Teilnehmende und Kursleitende) werden klare Verhaltensregeln aufgestellt. Diese beinhalten:
- Respektvolle und gewaltfreie Kommunikation
- Keine physische Nähe, die unangemessen oder nicht gewünscht ist
- Verbot von Bild- und Tonaufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung
• Zugangskontrollen:
Alle Kursleitungen, die mit Jugendlichen in Kontakt stehen, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
2. Strukturen zur Meldung von Vorfällen:
• Vertrauenspersonen:
Kurse für Jugendliche werden in enger Zusammenarbeit mit der kommunalen Jugendarbeit (KOJA) geplant. Entsprechend können sich sowohl Jugendliche als auch Eltern und Mitarbeitende im Falle eines Verdachts auf sexuelle Gewalt direkt an die Kommunale Jugendpfleger:in des Landkreises oder eine:n im Bereich des präventiven Kinder- & Jugendschutz tätige Kolleg:in wenden.
• Anonyme Meldemöglichkeit:
Zusätzlich wird eine anonyme Meldemöglichkeit bereitgestellt, um das Vertrauen der Jugendlichen zu stärken. Hierfür können die Briefkästen der Rathäuser der zum Zweckverband gehörigen Mitgliedskommunen Ainring, Freilassing, Laufen, Saaldorf-Surheim genutzt werden.
• Dokumentation und Meldepflicht:
Verdachtsmomente oder konkrete Vorfälle von sexueller Gewalt werden unverzüglich dokumentiert und an das Amt für Kinder, Jugend und Familien gemeldet. Die Dokumentation erfolgt durch die vhs-Leitung oder im Vertretungsfall durch die hauptamtliche pädagogische Mitarbeiterin und wird vertraulich behandelt.
3. Umgang mit Verdachtsfällen und Notfällen:
• Sofortmaßnahmen:
Bei einem konkreten Verdacht oder einem Vorfall von sexueller Gewalt wird sofort eine Schutzmaßnahme für den betroffenen Jugendlichen getroffen. Dazu gehören unter anderem:
- Der sofortige Ausschluss der beschuldigten Kursleitung aus der Arbeit mit Jugendlichen.
- Die Betreuung des betroffenen Jugendlichen durch qualifizierte Fachkräfte.
- Die Information der Eltern (bei minderjährigen Betroffenen) und die Kontaktaufnahme zu einer entsprechenden Beratungsstelle.
• Zusammenarbeit mit Behörden:
Die vhs Rupertiwinkel arbeitet in Verdachtsfällen eng mit den zuständigen Behörden (Jugendamt, Polizei) zusammen. Bei schwerwiegenden Vorfällen wird eine Anzeige erstattet.
• Untersuchung und Prävention:
Nach einem Vorfall wird eine interne Untersuchung durchgeführt, um die Ursachen und eventuelle systemische Lücken zu identifizieren. Auf Basis der Ergebnisse werden Präventionsmaßnahmen überarbeitet oder neu implementiert.
4. Nachhaltigkeit und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts:
• Regelmäßige Evaluation:
Das Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Eine jährliche Evaluation durch die vhs-Leitung in Zusammenarbeit mit der KOJA stellt sicher, dass die Schutzmaßnahmen effektiv sind und an neue gesetzliche oder gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden.
• Feedbackkultur:
Die vhs Rupertiwinkel fördert eine offene Feedbackkultur, in der Mitarbeitende und Teilnehmende Vorschläge zur Verbesserung des Schutzkonzepts einbringen können. Dazu gibt es anonyme Feedbackmöglichkeiten sowie eine regelmäßige Behandlung des Themas in Planungsrunden der Volkshochschule.
5. Kommunikation:
• Information der Teilnehmenden und Eltern:
Bei Kursanmeldung werden Teilnehmende und bei Minderjährigen auch die Eltern über das Schutzkonzept informiert. Bei offenen Angeboten ohne Anmeldung erfolgt eine kurze Erläuterung durch die Kursleitung und ein QR-Code mit einem Link zum Schutzkonzept steht bereit.
• Öffentlichkeitsarbeit:
Das Schutzkonzept ist auf der Webseite der vhs Rupertiwinkel veröffentlicht.
Schlussbemerkung:
Mit diesem Schutzkonzept verpflichtet sich die vhs Rupertiwinkel die Rechte und das Wohl der Jugendlichen in ihren Kursen zu wahren und zu schützen. Die Prävention sexueller Gewalt und der Umgang mit Verdachtsfällen sind feste Bestandteile unserer Arbeit und wir stehen in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familien des Landratsamt Berchtesgadener Land, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.