Schutzkonzept
Prävention (sexualisierter) Gewalt bei Angeboten für junge Menschen
Zielsetzung:
Das Schutzkonzept verfolgt das Ziel, einen sicheren und vertrauensvollen Rahmen für die Teilnahme von Jugendlichen an Kursen der Volkshochschule Rupertiwinkel zu gewährleisten. Es dient sowohl der Prävention von (sexualisierter) Gewalt als auch der klaren Orientierung für Mitarbeitende im Umgang mit Verdachtsfällen. Es setzt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen um.
1. Risikoanalyse:
Im Vorfeld der Durchführung von Kursangeboten für Jugendliche wurden potentielle Gefährdungssituationen identifiziert. Diese können entstehen durch:
- Einzelkontakte zwischen Kursleitung und Teilnehmenden
- Situationen ohne soziale Kontrolle (z.B. abgelegene Räume)
- Digitale Kommunikationsformen (z.B. Messenger-Dienste)
- Körperbezogene Kursinhalte
Die indentifizierten Risiken werden bei der Planung und Durchführung der Angebote berücksichtigt und durch geeignete Maßnahmen minimiert.
2. Prävention und Schulung:
• Schulung der Mitarbeitenden:
Kursleitungen der vhs Rupertiwinkel, die Veranstaltungen für Jugendliche durchführen, sind verpflichtet, regelmäßig an Schulungen zum Thema Kinderschutz und sexuelle Gewalt teilzunehmen. Diese beinhalten rechtliche Grundlagen, Sensibilisierung von Gefährdungslagen sowie Handlungssicherheit im Verdachtsfall.
• Sensibilisierung der Jugendlichen:
Teilnehmende werden jugendgerecht über ihre Rechte informiert. Sie erhalten Hinweise zu Ansprechpersonen, sowie zu internen und externen Hilfsangeboten. Es wird außerdem explizit auf die Jugendplattform des Kreisjungendrings Berchtesgadener Land hingewiesen: https://www.bgl360grad.de/deine-rechte/
3. Verhaltenskodex:
• Einführung von Verhaltensregeln:
Für alle Beteiligten gelten verbindliche Verhaltensregeln. Dazu gehören insbesondere:
- Respektvolle und wertschätzende Kommunikation
- Wahrung professioneller Nähe und Distanz
- Keine privaten Treffen außerhalb des Kurskontextes
- Keine private4n Kontakte über soziale Netzwerke oder Messenger Dienste
- Transparente Gestaltung von Einzelkontakten (z.B. keine geschlossenen Türen)
- Verbot von Bild- und Tonaufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung
• Zugangskontrollen:
Alle Kursleitungen, die mit Jugendlichen arbeiten, legen regelmäßig (alle 5 Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis vor.
4. Strukturen zur Meldung von Vorfällen:
• Vertrauenspersonen:
Die Kurse für Jugendliche werden in enger Zusammenarbeit mit der kommunalen Jugendarbeit (KOJA) geplant. Jugendluiche, Eltern und Mitarbeitendee können sich im Verdachtsfall an die Kommunale Jugendpfleger:in des Landkreises oder eine:n im Bereich des präventiven Kinder- & Jugendschutz tätige Kolleg:in wenden.
• Kinderschutzbeauftragte Person:
Innerhalb der VHS-Rupertiwinkel ist eine verantwortliche Person für Fragen des Kinderschutzes benannt. Diese koordiniert interne Abläufe und ist zentrale Ansprechstelle im Verdachtsfall.
• Externe Fachstellen:
Unabhängig von internen Strukturen besteht die Möglichkeit, sich an externe Beratungsstellen zu wenden. Dazu zählen unter anderem:
• Nummer gegen Kummer (kostenfrei und anonym)
• regionale Fachberatungsstellen bei sexualisierter Gewalt
• der Kinderschutzbund
Diese Angebote stehen niedrigschwellig und vertraulich zur Verfügung.
• Anonyme Meldemöglichkeit:
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Hinweise anonym über bestehende Rückmeldewege (z.B. Briefkästen der Mitgliedskommunen) zu geben. Perspektivisch wird eine digitale, niedrigschwellige Lösung angestrebt.
• Dokumentation und Meldepflicht:
Verdachtsmomente oder konkrete Vorfälle von sexueller Gewalt werden unverzüglich dokumentiert und an das Amt für Kinder, Jugend und Familien gemeldet. Die Dokumentation erfolgt durch die vhs-Leitung oder im Vertretungsfall durch die hauptamtliche pädagogische Mitarbeiterin und wird vertraulich behandelt.
3. Umgang mit Verdachtsfällen und Notfällen:
• Sofortmaßnahmen:
Bei einem konkreten Verdacht oder einem Vorfall von sexueller Gewalt wird sofort eine Schutzmaßnahme für den betroffenen Jugendlichen getroffen. Dazu gehören unter anderem:
- Der sofortige Ausschluss der beschuldigten Kursleitung aus der Arbeit mit Jugendlichen.
- Die Betreuung des betroffenen Jugendlichen durch qualifizierte Fachkräfte.
- Die Information der Eltern (bei minderjährigen Betroffenen) und die Kontaktaufnahme zu einer entsprechenden Beratungsstelle.
• Zusammenarbeit mit Behörden:
Die vhs Rupertiwinkel arbeitet in Verdachtsfällen eng mit den zuständigen Behörden (Jugendamt, Polizei) zusammen. Bei schwerwiegenden Vorfällen wird eine Anzeige erstattet.
• Untersuchung und Prävention:
Nach einem Vorfall wird eine interne Untersuchung durchgeführt, um die Ursachen und eventuelle systemische Lücken zu identifizieren. Auf Basis der Ergebnisse werden Präventionsmaßnahmen überarbeitet oder neu implementiert.
4. Nachhaltigkeit und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts:
• Regelmäßige Evaluation:
Das Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Eine jährliche Evaluation durch die vhs-Leitung in Zusammenarbeit mit der KOJA stellt sicher, dass die Schutzmaßnahmen effektiv sind und an neue gesetzliche oder gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden.
• Feedbackkultur:
Die vhs Rupertiwinkel fördert eine offene Feedbackkultur, in der Mitarbeitende und Teilnehmende Vorschläge zur Verbesserung des Schutzkonzepts einbringen können. Dazu gibt es anonyme Feedbackmöglichkeiten sowie eine regelmäßige Behandlung des Themas in Planungsrunden der Volkshochschule.
5. Kommunikation:
• Information der Teilnehmenden und Eltern:
Bei Kursanmeldung werden Teilnehmende und bei Minderjährigen auch die Eltern über das Schutzkonzept informiert. Bei offenen Angeboten ohne Anmeldung erfolgt eine kurze Erläuterung durch die Kursleitung und ein QR-Code mit einem Link zum Schutzkonzept steht bereit.
• Öffentlichkeitsarbeit:
Das Schutzkonzept ist auf der Webseite der vhs Rupertiwinkel veröffentlicht.
Schlussbemerkung:
Mit diesem Schutzkonzept verpflichtet sich die vhs Rupertiwinkel die Rechte und das Wohl der Jugendlichen in ihren Kursen zu wahren und zu schützen. Die Prävention sexueller Gewalt und der Umgang mit Verdachtsfällen sind feste Bestandteile unserer Arbeit und wir stehen in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familien des Landratsamt Berchtesgadener Land, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.